Die Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Sanierung von Unternehmen – des ESUG – gerät ein Thema in den Vordergrund, um das es in der jüngeren Vergangenheit etwas still geworden war: die vorinsolvenzliche Sanierung. Naturgemäß treffen hier die Vorstellungen von verschiedenen Interessengruppen aufeinander. Ursprünglich sollten durch die ESUG-Evaluierungen einige Vorteile und Nachteile des alten Insolvenzrechts überarbeitet werden. Doch einige der beteiligten Experten nutzen die Chance und stellten erneut den vorinsolvenzliche Sanierungsprozess in den Vordergrund, der seit Ende des Jahres 2016 von der EU ins Leben gerufen wurde.
In einer neuen Studie des Bundesjustizministeriums wurde deutlich, dass die Trennung von ESUG und vorinsolvenzlichem Verfahren sinnvoll ist. Außerdem sei es nicht vernünftig, das komplette Instrumentarium aus der Insolvenz schon im Prozess vor dem Insolvenzverfahren zu nutzen, so dass beide Verfahren schärfer gegeneinander abgegrenzt werden sollten. Experten gehen davon aus, dass der neue Entwurf zum Sanierungsprozess vor der Insolvenz von Seiten der EU bis zum Frühjahr 2019 auf den Weg gebracht wird. Danach sind 24 Monate Zeit für die Umsetzung in deutsches Recht.
Der heutige Prozess der vorinsolvenzlichen Restrukturierung wird von vielen Fachleuten kritisch bewertet. Kritisiert wird vor allem die einheitliche Zustimmung der Gläubiger zum weiteren Vorgehen, die in der Praxis kaum zu erreichen ist. In anderen Ländern ist diese Einheitlichkeit nicht gefordert, um die Chancen auf eine Lösung zu erhöhen. Diesem Ansatz stehen wiederum die Gegner skeptisch gegenüber, wobei sich ihr Interesse oft auf wirtschaftliche Motive stützt. Der eine oder andere Insolvenzverwalter sieht für sich bessere Möglichkeiten, wenn das gerichtliche Verfahren der Insolvenz durchlaufen wird anstelle einer Klärung in der Vorinsolvenz. Dennoch geht man davon aus, dass die Novelle des ESUG auf den Weg gebracht wird, selbst wenn einige Details noch offen sind. Unklar ist zum Beispiel, wie man bei einer Restrukturierung die gegebenen Sicherheiten behandelt. Natürlich haben die Vertreter der Bankenlandschaft ein enormes Interesse daran, dass diese Sicherheiten erhalten bleiben. Allerdings wird dies von potenziellen neuen Gläubigern kritisch bewertet, weil diese keine neuen Sicherheiten bekommen könnten.
Ein Ansatz, um die verschiedensten Interessen miteinander in Einklang zu bringen, könnte sich dadurch ergeben, dass die einzelnen Beteiligten noch mehr Gewicht bekommen, wenn es um die Gestaltung der Details geht. So muss zum Beispiel festgelegt werden, welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, das die Vorinsolvenz zur Restrukturierung nutzen darf. Werden diese Punkte zufriedenstellend geklärt, könnte das vorinsolvenzliche Verfahren nach der Umsetzung in Zukunft auch in Deutschland deutlich an Gewicht gewinnen.
Die sarbery.capital konnte in den vergangenen Jahren bereits eine hohe Anzahl an Unternehmen während der Restrukturierung oder in der Insolvenz mit disstressed capital unterstützen.
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