Sale & lease back – Gestaltung als Voll- oder Teilamortisationsvertrag
Beim Rückmietverkauf unterscheidet man zwischen einem Vollamortisations- und Teilamortisationsvertrag. Damit sich das Leasingobjekt während der Vertragsdauer amortisiert, soll die Leasingrate folgende Kosten des Leasinggebers abdecken:
Anschaffungskosten
Nebenkosten
Finanzierungs- und Gewinnanteil
Die Amortisation erfolgt entweder durch Voll- oder Teilamortisationsverträge.
In einer Vollamortisierung decken die Leasingraten die Kosten des Leasinggebers innerhalb der unkündbaren Grundmietzeit komplett ab. Deshalb haben diese Verträge eine längere Laufzeit und höhere Leasingraten. Nach dem Ablauf der Grundmietzeit kann Ihr Unternehmen als Leasingnehmer
das Objekt kaufen (Kaufoption)
oder
den Vertrag zu günstigeren Konditionen verlängern (Verlängerungsoption).
In einer Teilamortisation decken die Leasingraten noch nicht alle Leasingkosten ab, da die Leasingraten niedriger sind als bei der Vollamortisation. Das Objekt weist am Ende der Laufzeit meistens einen Restwert auf, den der Leasinggeber im Vertrag festlegt. Idealerweise entspricht er dem tatsächlichen Marktwert am Ende der Laufzeit.
Die Vertragslaufzeit ist meistens kürzer. Zusätzlich werden häufig vereinbart:
Verlängerungsoptionen
Mehrerlösbeteiligungen
Andienungsrechte des Leasinggebers
Der Nachteil gegenüber einem Vollamortisationsvertrag liegt im Risiko der Restwert-Abrechnung am Ende der Laufzeit. Erreicht das Objekt den kalkuliertem Restwert nicht, muss meistens der Leasingnehmer die Differenz begleichen. Diese Art des Leasings findet sich im Pkw-Leasing.
Sale and Lease back mit Immobilien
Das Sale und Lease back mit Immobilien ist hinsichtlich der Amortisation ein Sonderfall. Der Kaufpreis orientiert sich in der Regel an der nachhaltig erzielbaren Miete (Ertragswert). Häufig wollen Unternehmer nicht die Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit tragen und anschließend eine Kaufoption in Höhe des Restbuchwertes akzeptieren.
Daher werden solche Verträge gewöhnlich so ausgestaltet:
Die Leasingraten sind höher als der Teilbetrag, der als aufwandswirksame Miete verbucht werden kann.
Der Restbetrag wird als Mieterdarlehen aktiviert.
Das Mieterdarlehen ist der Tilgungsanteil, der die jährliche lineare Abschreibung übersteigt. Am Ende der Mietzeit entspricht es dem Restbuchwert, so dass quasi während der Mietzeit das eingesetzte Fremdkapital voll getilgt wird.
Vollamortisation | Teilamortisation | Sonderfall Immobilien
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• längere Laufzeiten | • kürzere Laufzeiten | |
• komplette Abdeckung aller Kosten, Gewinn- und Finanzierungsanteile des Leasinggebers innerhalb der Grundmietzeit. | • Restwert des Leasingobjekts | • Restbetrag aktiviert als Mieterdarlehen, das am Ende der Mietzeit dem Restbuchwert entspricht. |
• höhere Leasingraten | • niedrigere Leasingraten | • Leasingraten > als Teilbetrag, der als aufwandswirksame Miete verbucht werden kann
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| evtl.
• Andienungsrecht
• Kaufoption
• Verlängerungsoption
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Sale and Rent back – Methoden der Wertermittlung
Der Wert des Wirtschaftsgutes lässt sich ermitteln aus
dem Marktpreis
der Opportunitätsbetrachtung
den Herstellungskosten
Der Marktpreis des Leasinggegenstandes orientiert sich am Wert vergleichbarer Gegenstände. Diese Wertermittlungsmethode eignet sich für alle marktgängigen Wirtschaftsgüter.
Im Einzelnen:
kalkuliert der Leasinggeber zuerst den Verkehrswert.
zählen zudem die Vertragslaufzeit, Bonität des Leasingnehmers und die erwartete Wertentwicklung des Objektes.
orientiert sich die Höhe der Leasingraten am aktuellen Zinsniveau für Fremdfinanzierungen.
In der Opportunitätsbetrachtung wird errechnet, inwieweit das Objekt bei der Geschäftstätigkeit zum Betriebsergebnis beiträgt. Berechnungsbasis ist die Rendite der vorangegangenen Jahre und die Zukunftsprognosen.
Beim Leasing über individuell angefertigte Wirtschaftsgüter (Spezialleasing) sind Berechnungsbasis die Kosten der Erstellung abzüglich der Abschreibungen.
Beachten Sie!
Bei der Wertermittlung achtet die Leasinggesellschaft immer auf kostendeckende Verwertbarkeit des Leasinggegenstands bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Leasingnehmers. In der Regel kauft sie deshalb das Objekt eher unter dem ermittelten Preis.
Sale and Lease back Beispiel
Das Unternehmen XXL-Engineering besitzt zwar einen großen Maschinenpark und ein Bürogebäude, steckt aber wegen hoher Außenstände in einem Liquiditätsengpass.
Infolgedessen leidet das operative Geschäft und die Expansion des Unternehmens verzögert sich. Zudem kann das Unternehmen bestehende Kreditlinien nicht weiter strapazieren, so dass kurz über lang eine Insolvenz droht.
Der CFO von XXL-Engineering wendet sich an sarbery.capital, einen Finanzierungspezialisten, der sich auf kleine und mittelständische Unternehmen fokussiert. In persönlichen Gesprächen überprüfen wir folgende Faktoren wie:
Status Quo: Geschäftstätigkeit, Branche und USP
Probleme
Bewertung der einzelnen Assets im Anlagevermögen auf Fungibilität, Verleasbarkeit
Stille Reserven im Anlagevermögen
Möglichkeiten der Finanzierung
Die Analyse ergibt, dass Sale and Lease back die meisten Vorteile bietet – insbesondere gegenüber dem Verkauf der Außenstände an einen Factoringanbieter. Die sarbery.sapital vermittelt jetzt das Unternehmen an den Leasinggeber YYL-Leasing. Er kauft zwei Maschinen aus dem Maschinenpark für 5 Mio. Euro. XXL-Engineering least diese sofort zurück, um sie weiterhin in der Produktion einzusetzen. Dank des Liquiditätszuflusses kann XXL-Engineering die Expansion vorantreiben, seine Außenstände eintreiben und wieder wettbewerbsfähig werden.
Interessiert an einer Sale and Lease back – Finanzierung?
Lassen Sie sich von uns beraten!
Sale and Lease back Bilanzierung
Die Bilanzierung eines Sale und Lease back-Vertrages richtet sich in Deutschland nach dem HGB. Sind eine oder beide Parteien einer Sale and Lease back – Transaktion an einer europäischen Börse notiert oder finanzieren sich am Kapitalmarkt, müssen sie nach IFRS bilanzieren. Wer wann und wie das Leasingobjekt bilanzieren muss, ist im HGB und IFRS unterschiedlich geregelt.()
Sale and Lease back Bilanzierung nach HGB
Wer bei einer Sale and Lease back-Transaktion den Leasinggegenstand in die Bilanz aufnehmen muss, ist hierzulande in keiner speziellen Rechtsnorm geregelt. Stattdessen gilt die allgemeine Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB. Es muss derjenige bilanzieren, dem das wirtschaftliche Eigentum des Leasingobjekts zuzurechnen ist. Die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes hängt von der Vertragsgestaltung und -durchführung ab.
Achtung!
Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Objekt richtet sich in der Praxis nach dem auf die jeweilige Situation angepassten Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums (BMF). Beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen finden Sie den entsprechenden Leasingerlass des BMF.
Bilanzierung des Objekts beim Leasinggeber nach HGB
Muss der Leasinggeber gemäß den Leasing-Erlassen das Objekt bilanzieren, sieht seine Bilanz in dem ersten und den folgenden Jahren in der Regel so aus:
Aktivseite | Passivseite | GuV |
Erstbilanz | | |
Leasinggeber | | |
• Aktivierung des Objekts mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen verringert um die AfA im ersten Jahr.
• Das Bankguthaben verringert sich um den Kaufpreis.
• Die jährlichen Leasingraten fließen in die Forderungen ein.
Leasingnehmer | | • Jährliche Leasingraten als Leasingerlös.
• Abschreibung des Objekts nach AfA als Aufwand |
Leasingnehmer | | |
• Abgang des Objekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Kaufpreiszahlung. | • Verbindlichkeit i.H.d. jährlichen Leasingraten | • Abschreibungen nach AfA als Aufwand entfallen.
• Jährliche Leasingraten als Aufwand
• Etwaige Verluste oder Gewinne aus dem Verkauf des Leasingobjekts |
Folgebilanz | | |
Leasinggeber | | |
• Aktivierung des Objekts mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen verringert um die AfA in den Folgejahren
• Das Bankguthaben erhöht sich um die bezahlte Leasingrate.
• Die Leasingraten fließen in die Forderungen ein, sofern die Leasingrate noch nicht bezahlt wurde. | | • Jährliche Leasingraten als Leasingerlös.
• Abschreibung des Objekts nach AfA als Aufwand |
Leasingnehmer | | |
• Das Bankguthaben verringert sich um die bezahlten Leasingraten. | • Verbindlichkeit i.H.d. jährlichen Leasingraten | • Jährliche Leasingraten als Aufwand |
| | |
()
Bilanzierung des Gegenstandes beim Leasingnehmer nach HGB
So bilanziert Ihr Unternehmen als Leasingnehmer üblicherweise, wenn ihn nach den steuerlichen Leasing-Erlassen die Pflicht zur Bilanzierung trifft.
Aktivseite | Passivseite | GuV |
Erstbilanz | | |
Leasingnehmer | | |
• Abgang des Leasingobjekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.
• Leasinggegenstand aktiviert im Anlagevermögen
-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind
und
-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind.
| • Passivierung der Leasingraten in den Verbindlichkeiten
-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind
und
-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind.
| • Abschreibung des Objekts i.H.d. Leasingraten
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Aufwand
• Tilgungsanteil der jährlichen Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln
• Etwaige Gewinne/Verluste aus dem Verkauf
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Leasinggeber | | |
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung
• Forderung an den Leasingnehmer in Höhe der Anschaffungskosten, die den Leasingraten zugrunde liegen, solange die Leasingrate nicht bezahlt wurde.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Leasingrate, wenn sie bezahlt wurde. | | • Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Erlös
• Tilgungsanteil der Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln. |
Folgebilanz | | |
Leasingnehmer | | |
• Leasinggegenstand aktiviert im Anlagevermögen
-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind
und
-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind | • Passivierung der Leasingraten in den Verbindlichkeiten
-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind
und
-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind. | • Abschreibung des Objekts i.H.d. Leasingraten
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Aufwand
• Tilgungsanteil der jährlichen Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln. |
Leasinggeber | | |
• Forderung an den Leasingnehmer in Höhe der Anschaffungskosten, die den Leasingraten zugrunde liegen, solange die Leasingrate nicht bezahlt wurde.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Leasingrate, wenn sie bezahlt wurde. | | • Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Erlös
• Tilgungsanteil der Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln.
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Bilanzierung Sale and Lease back nach IAS 17
Bis 31.Dezember 2019 regelt sich die Bilanzierung des Mietkaufs nach IAS 17, wenn börsennotierte oder kapitalmarktaktive Firmen an der Transaktion mitwirken. Hierbei wird der Sale and Lease back-Vertrag entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing (Miet-Leasing) klassifiziert. Gilt der Rückmietverkauf als Finanzierungsleasing, muss Ihr Unternehmen als Leasingnehmer den Gegenstand bilanzieren. Ist der Vertrag ein Operating Leasing, nimmt der Leasinggeber das Objekt in die Bilanz auf. Sale and Lease back-Verträge werden dem Finanzierungsleasing zugeordnet, wenn die mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen.
Das trifft meistens bei folgenden Kriterien zu:
Übertragung des Eigentums am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit
Kaufoption des Leasingnehmers
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses macht den überwiegenden Teil (über 75 %) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes aus.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht im wesentlichen (über 90%) dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes.
Spezialleasing
Achtung!
Beim Sale and Lease back von Grundstücken mit Gebäuden müssen Grundstücke und die Gebäude jeweils gesondert als Finanzierung-oder Operating Leasing klassifiziert werden. Ist der Wert der Grundstückskomponente unwesentlich, gelten Grundstücke und Gebäude bei der Klassifizierung als Einheit.
So muss Ihr Unternehmen das Objekt im Anlagevermögen gemäß IAS 17 bilanzieren:
entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, die Ihr Unternehmen als Leasingnehmer während der Laufzeit zahlen muss.
oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern dieser niedriger ist.
In gleicher Höhe muss auf der Passivseite eine Leasingverbindlichkeit stehen. Der Leasinggegenstand muss planmäßig abgeschrieben werden. Die Leasingraten werden in einen Zins-und Tilgungsanteil aufgeteilt. Dabei ergibt sich der Zinsanteil aus der Aufzinsung der bilanzierten Leasingverbindlichkeit. Die Leasingzahlung abzüglich des Zinsanteils wird dann zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit auf der Passivseite herangezogen.
Aktivseite | Passivseite | GuV |
Erstbilanz | | |
Leasingnehmer | | |
• Abgang des Objekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.
• Objekt aktiviert im Anlagevermögen
- entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.
- oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist.
verringert um Abschreibungen
| • Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
| • Abschreibung des Leasing-Gegenstandes
• Zinsanteil der Mindestleasingzahlung als Finanzierungsaufwand
• Ertrag aus dem Verkauf abgrenzen und über die Laufzeit erfolgswirksam zu vereinnahmen
|
Leasinggeber | | |
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition* aus dem Leasingverhältnis verringert um die Mindestleasingzahlung.
• Bankguthaben erhöht um die Mindestleasingzahlung, sofern bezahlt wurde.
• Mindestleasingzahlung als Forderung, sofern sie noch nicht bezahlt ist.
| | • Mindestleasingzahlung als Ertrag |
Folgebilanz | | |
Leasingnehmer | | |
• Objekt aktiviert im Anlagevermögen
- entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.
- oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist.
verringert um die Abschreibungen
| • Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
| • Abschreibung des Leasing-Gegenstandes
• Zinsanteil der Mindestleasingzahlung als Finanzierungsaufwand
• Ertrag aus dem Verkauf abgrenzen und über die Laufzeit erfolgswirksam zu vereinnahmen.
|
Leasinggeber | | |
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition* aus dem Leasingverhältnis verringert um die Mindestleasingzahlung.
• Bankguthaben erhöht um die Mindestleasingzahlung, sofern bezahlt wurde.
• Mindestleasingzahlung als Forderung, sofern sie noch nicht bezahlt ist.
| | • Mindestleasingzahlung als Ertrag |
| | |
()* Investitionen = der Betrag der Bruttoinvestitionen (Summe vertraglicher Mindestleasingzahlungen abzüglich Restwert)
Folgende Sale and Lease back Verhältnisse werden nicht nach IAS 17 bilanziert:
Leasingverhältnisse über
die Exploration und Verarbeitung von Bodenschätzen
Lizenzvereinbarungen
biologische Messwerte
als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Bei IASPlus von Deloitte. finden Sie eine genaue Beschreibung, wie der Leasinggegenstand nach IAS 17 bilanziert wird.
Bilanzierung Sale and Lease back nach IRFS 16 ab 1. Januar 2019
Nach IFRS 16kommt es darauf an, ob der Leasinggeber die Kontrolle über das Objekt hat und somit ein Verkauf nach IFRS 15 vorliegt. Kann der Leasinggeber dessen Nutzung bestimmen und im wesentlichen für sich den Nutzen aus dem Objekt ziehen, handelt es sich um einen Verkauf. In diesem Fall stellt sich die Bilanzierung grob gesagt so dar.
Der Leasingnehmer teilt den früheren Buchwert des Objekts auf:
in ein Nutzungsrecht, das aus der Rückmietung entsteht
in Rechte, die der Leasinggeber am Leasingobjekt zum Ende der Rückmietung zurückbehalten hat.
Zudem weist er einen Anteil des Gesamtgewinns/Verlusts aus und bilanziert die Rückmietung nach den Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer. Der Leasinggeber bilanziert das gekaufte Objekt als Sachanlage, wenn es eine Sacheinlage darstellt sowie die Leasingvereinbarung.
Aktivseite | Passivseite | GuV |
Erstbilanzierung | | |
Leasingnehmer | | |
• Nutzungsrecht am Objekt im Anlagevermögen, das aus der Rückmietung entsteht.
• Bankguthaben erhöht sich mit der Kaufpreiszahlung
• Bankguthaben verringert sich um die Mindestleasingzahlungen. | • abgezinste Leasingzahlungen als Verbindlichkeit
| |
Folgebilanz | | |
Leasingnehmer | | |
• Nutzungsrecht am Objekt im Anlagevermögen, das aus der Rückmietung entsteht.
• Bankguthaben verringert sich um die Mindestleasingzahlungen.
| • abgezinste Leasingzahlungen als Verbindlichkeit
| • Abschreibung des Nutzungsrechts
• Leasingzahlungen als Aufwand
• Anteiliger Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
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Leasinggeber | | |
• Objekt als Sachanlage
• Bankguthaben erhöht sich durch Leasingzahlungen, sofern bezahlt.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis, verringert um die Leasingzahlungen, sofern bezahlt. | | • Leasingzahlungen als Ertrag |
| | |
()
Liegt kein Verkauf i.S.d. IFRS 15 vor, wird die Transaktion als Finanzierungsgeschäft bilanziert. Der Leasingnehmer behält den Gegenstand in seiner Bilanz und weist eine Verbindlichkeit aus. Der Leasinggeber bilanziert die Leasingzahlungen als Vermögenswert.
Aktivseite | Passivseite | GuV |
Erstbilanzierung | | |
Leasingnehmer | | |
• Objekt im Anlagevermögen mit
- dem Barwert der Mindestleasingzahlung
oder
- dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist
verringert um Abschreibungen
| • Verbindlichkeit für die künftigen Leasingzahlungen in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
| • Abschreibung des Leasinggegenstandes
• Leasingzahlungen als Aufwand
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Leasinggeber | | |
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis
• Bankguthaben erhöht sich um die Mindestleasingzahlung, sofern sie gezahlt wurde.
| | • Leasingzahlungen als Ertrag |
Folgebilanzierung | | |
Leasingnehmer | | |
• Objekt im Anlagevermögen mit
- dem Barwert der Mindestleasingzahlung
oder
- dem beizulegendem Zeitwert
verringert um die Abschreibungen
| • Verbindlichkeit für die künftigen Leasingzahlungen in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
| • Abschreibung des Leasinggegenstandes
• Leasingzahlungen als Aufwand
|
Leasinggeber | | |
• Bankguthaben erhöht sich um die jährlichen Leasingzahlungen
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis
| | • Leasingzahlungen als Ertrag
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IRFS 16 muss ab dem 1. Januar 2019 zwingend angewendet werden. Unternehmen, die schon zuvor den IFRS 15 angewendet haben, dürfen nach IRFS 16 bilanzieren. Außerdem gibt es noch zwei Übergangsmethoden in Form der vollständigen oder teilweise rückwirkenden Anwendung. Bei IASPlus von Deloitte erfahren Sie mehr über die Hintergründe der neuen Regelung und wie sie funktioniert.
Die bilanziellen Effekte beim Leasingnehmer
Muss der Leasinggeber das Objekt in die Bilanz aufnehmen, erhöht sich die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens als Leasingnehmer wie folgt:
durch Bilanzverkürzung
Durch den Verkauf erzielt Ihr Unternehmen einen Liquiditätszufluss. Gleichzeitig verkürzt sich dessen Bilanz, da das Objekt durch den Verkauf an den Leasinggeber aus dem Anlagevermögen abfließt. Entsprechend erhöht sich die Eigenkapitalquote, da die Bilanzsumme die Bezugsgröße für die Eigenkapitalquote ist.
durch Hebung stiller Reserven
Beim Verkauf wird das Objekt neu bewertet. Oft hat sich der neue Marktwert gegenüber dem bilanzierten Buchwert deutlich erhöht. Dadurch werden stille Reserven aufgedeckt, die wiederum die Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens stärken.
Sale and Lease back – steuerliche Behandlung
Bei einem Sale & Lease back bestimmen ein paar Feinheiten dessen steuerliche Behandlung. Das Konstrukt kann sich bei folgenden Steuerarten unterschiedlich auswirken:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Wird das Leasinggut dem Leasinggeber zugerechnet, kann der Leasingnehmer die Leasingraten als Betriebsausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Erfolgt die Zurechnung des Objekts an den Leasingnehmer, darf er nur die Abschreibung für Abnutzung steuermindernd ansetzen.
Bei der Sale and Lease back – Umsatzsteuer geht es darum, ob die Leasinggesellschaft einerseits:
die Vorsteuer aus der Rechnung aus dem Ankauf der Leasinggegenstände abziehen kann
und andererseits
die in den Rechnungen über die Leasingraten ausgewiesene Umsatzsteuer zahlen muss.
Dabei unterscheidet der Bundesfinanzhof (BHF) bei einem Rückmietverkauf zwischen einer
umsatzsteuerpflichtigen Lieferung mit anschließender Vermietung
und
umsatzsteuerfreien Kreditgewährung, bei dem der Leasingnehmer die Leasinggegenstände dem Leasinggeber zur Sicherheit übereignet.
Der springende Punkt ist die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht. Laut der Rechtsprechung des BHF ist diese nicht notwendigerweise mit dem zivilrechtlichen Eigentum verknüpft.
Die Umstände des Einzelfalles entscheiden, ob bei einem Leasinggeschäft die Verfügungsmacht übertragen wird. Dabei sind zu berücksichtigen:
die konkreten vertraglichen Vereinbarungen,
die tatsächliche Vertragsdurchführung
die Interessenlage der Beteiligten
Der Rückmietverkauf unterliegt der Umsatzsteuer, wenn die Leasinggesellschaft über den Gegenstand tatsächlich verfügen oder dessen Wert und Ertrag vereinnahmen kann.