Wie Sie mit Sale and Lease Back die Liquidität Ihres Unternehmens in 5 Wochen erhöhen

Bankenunabhängig und schnell Liquidität erhöhen, das wollen immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen. Besonders Sale and Lease back ist eine unkomplizierte Finanzierungsalternative für alle Unternehmen, die keinen Bankkredit in Anspruch nehmen können oder wollen. Zudem lassen sich Steuervorteile nutzen.

Erfahren Sie hier,

wie Sale and Lease back funktioniert.
 
wie es bilanziert wird.
welche 6 Vorteile es bietet.
für wen diese Liquiditätsquelle interessant ist.
in welchen Situationen sie sich anbietet.
was bei dieser Finanzierung zu beachten ist.

Sale and Lease Back – schnelle banken- und bonitätsunabhängige Finanzierung von KMUs

Befindet sich Ihr Unternehmen in folgender Situation? Es braucht Cash, weil es in einem Liquiditätsengpass oder einer Sanierung steckt. Der Verkauf von Immobilien oder des Maschinenparks scheidet aus, da sie betrieblich genutzt werden. Bilanzkennzahlen oder die Bonität Ihres Unternehmens haben sich so verschlechtert, dass ein Bankkredit in weite Ferne gerückt ist.

Doch dafür gibt es eine clevere Lösung: Sale and Lease back! 

Mit Sale and Lease back kann Ihr Unternehmen nicht nur die Liquidität erhöhen, Kreditlinien schonen, sondern auch seine Finanzierungsmöglichkeiten erweitern. Die Bonität Ihres Unternehmens ist nachrangig. In erster Linie entscheidet die Werthaltigkeit des Anlagevermögens – gleichgültig, ob es schon abgeschrieben ist oder noch wird. Inzwischen wird es auch bei Sanierungen zunehmend genutzt – vor allem wegen strenger Eigenkapitalrichtlinien durch Basel III. Deshalb finanzieren sich damit viele Mittelständler. Deutsche Leasinggesellschaften erzielen so pro Jahr einen Umsatz von 3,5 Mrd. Euro.

Sale and Lease back – Definition

Sale und Lease back ist eine spezielle Form des Leasings. Alternative Bezeichnungen sind Rückmietverkauf oder Sale and Rent back.

Beim Sale and Lease back verkauft Ihr Unternehmen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an eine Leasinggesellschaft, um sie als Leasingnehmer sofort für eine festgelegte Laufzeit zurück zu leasen. Die Laufzeit liegt meistens  bei 36 bis 54 Monaten. Weder Ihr Unternehmen noch die Leasinggesellschaft können den Vertrag kündigen.

Sale and Rent back wird meistens dem Finanzierungsleasing zugerechnet. Neben dieser klassischen Variante des Rückmietverkaufs gibt es noch folgende Gestaltungen:

Technisches Sale and Lease back: Ein Unternehmen hat einen Gegenstand gekauft und noch nicht bezahlt. Er stellt an die Leasinggesellschaft eine Rechnung mit dem Passus, den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung direkt dem Lieferanten zu überweisen.
Sale and Lease back über Geheißerwerb: Die Leasinggesellschaft bestellt das Objekt und lässt es an den Leasingnehmer ausliefern anstatt an sich.
Sale and Mietkauf-Back für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer.

Unterschied zwischen Rückmietverkauf und Leasing

Ein normales Leasinggeschäft findet zwischen drei Parteien statt: Der Hersteller, die Leasinggesellschaft und der Leasingnehmer. Die Leasinggesellschaft kauft das Leasingobjekt vom Hersteller an, der Leasingnehmer least das Gut von der Leasinggesellschaft. Zwischen dem Hersteller und dem Leasingnehmer bestehen keine Vertragsbeziehungen. An einem Rückmietverkauf dagegen partizipieren nur zwei Parteien: Die Leasinggesellschaft und das verkaufende Unternehmen. Letzteres least das Objekt wieder zurück und wird zum Leasingnehmer.

Sale and Lease Back – geeignete Vermögensgegenstände

Für den Rückmietverkauf eignen sich Wirtschaftsgüter, die Ihr Unternehmen besitzt, oder bestellt, aber noch nicht erhalten hat. In der Regel sind es Güter des Anlagevermögens mit einer langen Nutzungsdauer.

Darunter fallen beispielsweise:

 PKW, Transporter, Busse, LKW
 Maschinen- und Fuhrparks
 Flugzeuge
 Grundstücke und Firmengebäude
 IT-Anlagen
 Güter, die nach den Wünschen des Leasingnehmers gestaltet wurden
 immaterielle Wirtschaftsgüter

Sale and leaseback setzt voraus, dass die Anlagegüter einen gewissen Mindestwert aufweisen.

 Bei Immobilien liegt der Mindestwert meistens bei 3 Million.
 Das Mindestfinanzierungsvolumen bewegt sich bei Maschinen um 250.000 €.

Besonders gut eignen sich für den Rückmietverkauf Anlagegüter:

 im guten Zustand.
 die sich leicht verkaufen lassen.
 deren Wert sich zum Ende der Laufzeit leicht taxieren lässt.

Das trifft bei großen und gut gepflegten Maschinen- oder Fuhrparks sowie Immobilien in guter Lage zu. Schwieriger wird es bei Gütern des Spezialleasings, da es für diese häufig keinen Sekundärmarkt gibt. Ähnlich verhält es sich bei Patenten oder Lizenzen, deren Wert sich am Laufzeitende nur schwer taxieren lässt.

Sale and Lease back  – Konditionen

Der Sale and Lease back – Vertrag besteht aus einem Kaufvertrag und einem Leasing- bzw. Mietvertrag. Beide Verträge bilden rechtlich eine Einheit. Der Leasinggeber bleibt rechtlicher und Ihr Unternehmen als Leasingnehmer wird wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts, um es weiterhin betrieblich einzusetzen.

Pflichten Ihres Unternehmens sind:

 Zahlung der monatlichen Leasingraten
 Übernahme der Kosten für Wartung, Instandhaltung und Versicherungen (Objektrisiko)

Pflichten des Leasinggebers sind:

 Zahlung des Kaufpreises an Ihr Unternehmen
 Überlassung des Objekts Ihrem Unternehmen während der Laufzeit 

 

Sale and Lease Back als Finanzierungsinstrument

Sale an Lease Back in der Unternehmensfinanzierung

Sale and Lease back Vorteile

Die Finanzierung im Wege des Rückmietverkaufs bietet Ihrem Unternehmen diese 6 Vorteile:

1.Schneller Liquiditätszufluss binnen ein paar Wochen.

2.Flexible Einsatzmöglichkeiten der Liquidität:

Sie ist nicht zweckgebunden und bietet Ihrem Unternehmen mehr Spielraum für:

 die Begleichung von Verbindlichkeiten.
 neue Investitionen ohne Erhöhung der Fremdkapitalquote.

3.Mobilisierung stiller Reserven, sofern der Verkaufserlös den bilanzierten Buchwert übersteigt.

4.Mehr Finanzierungsmöglichkeiten durch verbesserte Bilanzkennzahlen und erhöhte Bonität.

Das Rating  Ihres Unternehmens bei der Hausbank steigt. Folgekredite sind leichter und billiger erhältlich. Die verbesserte Eigenkapitalquote Ihres Betriebs ermöglicht bankenunabhängige attraktive Finanzierungsmöglichkeiten ohne standardisierte Darlehensbedingungen (Covenants).

5.Steuerliche Vorteile

 Abzugsfähigkeit der Leasingraten als Betriebsausgaben des Leasingnehmers, sofern das Leasinggut beim Leasinggeber bilanziert wird.
 Steuermindernde Abschreibung des Leasingobjekts, wenn es beim Leasingnehmer in der Bilanz erscheint.

6.Vermeidung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer:

Hier verkauft der Erblasser oder Schenker das Leasinggut und least es zum Nutzen des Erben und Beschenkten zurück.

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Sale and lease back Nachteile

Auch beim Sale and Rent Back gilt es gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen. Diese sind:

 Höhere Betriebsausgaben durch die Leasingraten und die Übernahme der laufenden Kosten für Instandhaltung und Versicherungen.
 Höhere Finanzierungskosten als beim Kredit durch schlechte Bonität und die Aufwendungen für die Wertermittlung des Leasingobjekts.
 Keine Teilhabe des Leasingnehmers an künftigen Wertsteigerungen des Leasingobjekts, es sei denn, es wurde eine günstige Kaufoption vereinbart.
 Fehlen wertvoller Güter, die als Sicherheit zur Verfügung stehen.
 Das Risiko des Unter-Wert-Verkaufs von Gütern, wenn Ihr Unternehmen in einer Krise auf eine Liquiditätsspritze angewiesen ist.

Für wen eignet Sale and Lease back?

Der Rückmietverkauf eignet sich ideal für

 produktionslastige Betriebe mit viel gebundenem Kapital in Maschinenparks oder Immobilien.
 mittelständische Unternehmen von 8 bis 250 Mio € Jahresumsatz
 Unternehmen mit hohen stillen Reserven, die ihr gebundenes Kapital mobilisieren wollen.
 Betriebe in einer Sanierung, Restrukturierung, im Asset- & Share Deal Prozess oder in der Expansion.
 Unternehmen, die eine Ergänzung zu bestehenden Bankverbindungen suchen.

Wann macht Sale and Lease back Sinn?

Zwar eignet sich der Rückmietverkauf besonders für Unternehmen in einer Krise, Sanierung oder Restrukturierung. Doch können die Leasingraten und Kosten für Instandhaltung und Versicherung die Liquidität Ihres Unternehmens belasten. So sollte sich in absehbarer Zeit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens abzeichnen. Sonst können die mit dem Rückmietverkauf verbundenen Kosten die Krise verstärken.

Des Weiteren lässt sich Sale and Lease back gut in der Nachfolgeplanung eines Familienunternehmens einsetzen. Die Leasinggesellschaft vermietet das Objekt an den Nachfolger. Er sichert sich zusätzlich eine Kaufoption am Ende der Laufzeit.

Sale-and-Lease-back – was ist zu beachten?

Beim Rückmietverkauf gibt es drei vermeidbare Knackpunkte. Zu diesen gehören:

1.Versteckte Kosten

Sie lassen sich in den komplexen Vertragsbedingungen leicht verbergen. Zudem ist in diesem Bereich der Markt nicht sehr transparent, so dass es an Vergleichsmöglichkeiten fehlt. Prüfen Sie die Konditionen mit spitzem Bleistift,

2.Vertragsgestaltung und -durchführung.

Der Gestaltungsspielraum eines Sale und Lease back – Vertrages ist mannigfaltig. Doch lassen sich nicht immer dessen Vorteile voll ausschöpfen. Achten Sie vor allem darauf, wie sich das Konstrukt in Ihrer Bilanz auswirkt.

3.Die Auswahl der Sale and Lease back – Anbieter

Erfahrungsgemäß nehmen kleinere Anbieter die Situation Ihres Unternehmens stärker unter die Lupe und können Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten. Größere Leasinggesellschaften achten mehr auf die Bonität des Unternehmens und bieten Ihnen u.U. diese Finanzierung nicht an.

Sale & lease back – Gestaltung als Voll- oder Teilamortisationsvertrag

Beim Rückmietverkauf unterscheidet man zwischen einem Vollamortisations- und Teilamortisationsvertrag. Damit sich das Leasingobjekt während der Vertragsdauer amortisiert, soll die Leasingrate folgende Kosten des Leasinggebers abdecken:

 Anschaffungskosten
 Nebenkosten
 Finanzierungs- und Gewinnanteil

Die Amortisation erfolgt entweder durch Voll- oder Teilamortisationsverträge.

In einer Vollamortisierung decken die Leasingraten die Kosten des Leasinggebers innerhalb der unkündbaren Grundmietzeit komplett ab. Deshalb haben diese Verträge eine längere Laufzeit und höhere Leasingraten. Nach dem Ablauf der Grundmietzeit kann Ihr Unternehmen als  Leasingnehmer

 das Objekt kaufen (Kaufoption)

oder

 den Vertrag zu günstigeren Konditionen verlängern (Verlängerungsoption).

In einer Teilamortisation decken die Leasingraten noch nicht alle Leasingkosten ab, da die Leasingraten niedriger sind als bei der Vollamortisation. Das Objekt weist am Ende der Laufzeit meistens einen Restwert auf, den der Leasinggeber im Vertrag festlegt. Idealerweise entspricht er dem tatsächlichen Marktwert am Ende der Laufzeit.

Die Vertragslaufzeit ist meistens kürzer. Zusätzlich werden häufig vereinbart:

 Verlängerungsoptionen
 Mehrerlösbeteiligungen
 Andienungsrechte des Leasinggebers

Der Nachteil gegenüber einem Vollamortisationsvertrag liegt im Risiko der Restwert-Abrechnung am Ende der Laufzeit. Erreicht das Objekt den kalkuliertem Restwert nicht, muss meistens der Leasingnehmer die Differenz begleichen. Diese Art des Leasings findet sich im Pkw-Leasing.

Sale and Lease back mit Immobilien

Das Sale und Lease back mit Immobilien ist hinsichtlich der Amortisation ein Sonderfall. Der Kaufpreis orientiert sich in der Regel an der nachhaltig erzielbaren Miete (Ertragswert). Häufig wollen Unternehmer nicht die Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit tragen und anschließend eine Kaufoption in Höhe des Restbuchwertes akzeptieren.

Daher werden solche Verträge gewöhnlich so ausgestaltet:

 Die Leasingraten sind höher als der Teilbetrag, der als aufwandswirksame Miete verbucht werden kann.
 Der Restbetrag wird als Mieterdarlehen aktiviert.

Das Mieterdarlehen ist der Tilgungsanteil, der die jährliche lineare Abschreibung übersteigt. Am Ende der Mietzeit entspricht es dem Restbuchwert, so dass quasi während der Mietzeit das eingesetzte Fremdkapital voll getilgt wird.

VollamortisationTeilamortisationSonderfall Immobilien
• längere Laufzeiten • kürzere Laufzeiten
• komplette Abdeckung aller Kosten, Gewinn- und Finanzierungsanteile des Leasinggebers innerhalb der Grundmietzeit.• Restwert des Leasingobjekts • Restbetrag aktiviert als Mieterdarlehen, das am Ende der Mietzeit dem Restbuchwert entspricht.
• höhere Leasingraten • niedrigere Leasingraten • Leasingraten > als Teilbetrag, der als aufwandswirksame Miete verbucht werden kann
evtl.
• Andienungsrecht
• Kaufoption
• Verlängerungsoption

Sale and Rent back – Methoden der Wertermittlung

Der Wert des Wirtschaftsgutes lässt sich ermitteln aus

 dem Marktpreis
 der Opportunitätsbetrachtung
 den Herstellungskosten

Der Marktpreis des Leasinggegenstandes orientiert sich am Wert vergleichbarer Gegenstände. Diese Wertermittlungsmethode eignet sich für alle marktgängigen Wirtschaftsgüter.

Im Einzelnen:

 kalkuliert der Leasinggeber zuerst den Verkehrswert.
 zählen zudem die Vertragslaufzeit, Bonität des Leasingnehmers und die erwartete Wertentwicklung des Objektes.
 orientiert sich die Höhe der Leasingraten am aktuellen Zinsniveau für Fremdfinanzierungen.

In der Opportunitätsbetrachtung wird errechnet, inwieweit das Objekt bei der Geschäftstätigkeit zum Betriebsergebnis beiträgt. Berechnungsbasis ist die Rendite der vorangegangenen Jahre und die Zukunftsprognosen.

Beim Leasing über individuell angefertigte Wirtschaftsgüter (Spezialleasing) sind Berechnungsbasis die Kosten der Erstellung abzüglich der  Abschreibungen.

Beachten Sie!

Bei der Wertermittlung achtet die Leasinggesellschaft immer auf kostendeckende Verwertbarkeit des Leasinggegenstands bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Leasingnehmers. In der Regel kauft sie deshalb das Objekt eher unter dem ermittelten Preis.

Sale and Lease back Beispiel

Das Unternehmen XXL-Engineering besitzt zwar einen großen Maschinenpark und ein Bürogebäude, steckt aber wegen hoher Außenstände in einem Liquiditätsengpass.

Infolgedessen leidet das operative Geschäft und die Expansion des Unternehmens verzögert sich. Zudem kann das Unternehmen bestehende Kreditlinien nicht weiter strapazieren, so dass kurz über lang eine Insolvenz droht.

Der CFO von XXL-Engineering wendet sich an sarbery.capital, einen Finanzierungspezialisten, der sich auf kleine und mittelständische Unternehmen fokussiert. In persönlichen Gesprächen überprüfen wir folgende Faktoren wie:

 Status Quo: Geschäftstätigkeit, Branche und USP
 Probleme
 Bewertung der einzelnen Assets im Anlagevermögen auf Fungibilität, Verleasbarkeit
 Stille Reserven im Anlagevermögen
 Möglichkeiten der Finanzierung

Die Analyse ergibt, dass Sale and Lease back die meisten Vorteile bietet  – insbesondere gegenüber dem Verkauf der Außenstände an einen Factoringanbieter. Die sarbery.sapital vermittelt jetzt das Unternehmen an den Leasinggeber YYL-Leasing. Er kauft zwei Maschinen aus dem Maschinenpark für 5 Mio. Euro. XXL-Engineering least diese sofort zurück, um  sie weiterhin in der Produktion einzusetzen. Dank des Liquiditätszuflusses kann XXL-Engineering die Expansion vorantreiben, seine Außenstände eintreiben und wieder wettbewerbsfähig werden.

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Sale and Lease back Bilanzierung

Die Bilanzierung eines Sale und Lease back-Vertrages richtet sich in Deutschland nach dem HGB. Sind eine oder beide Parteien einer Sale and Lease back – Transaktion an einer europäischen Börse notiert oder finanzieren sich am Kapitalmarkt, müssen sie nach IFRS bilanzieren. Wer wann und wie das Leasingobjekt bilanzieren muss, ist im HGB und IFRS unterschiedlich geregelt.()

Sale and Lease back Bilanzierung nach HGB

Wer bei einer Sale and Lease back-Transaktion den Leasinggegenstand in die Bilanz aufnehmen muss, ist hierzulande in keiner speziellen Rechtsnorm geregelt. Stattdessen gilt die allgemeine Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB. Es muss derjenige bilanzieren, dem das wirtschaftliche Eigentum des Leasingobjekts zuzurechnen ist. Die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes hängt von der Vertragsgestaltung und -durchführung ab.

Achtung!

Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Objekt richtet sich in der Praxis nach dem auf die jeweilige Situation angepassten Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums (BMF). Beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen finden Sie den entsprechenden Leasingerlass des BMF.

Bilanzierung des Objekts beim Leasinggeber nach HGB

Muss der Leasinggeber gemäß den Leasing-Erlassen das Objekt bilanzieren, sieht seine Bilanz in dem ersten und den folgenden Jahren  in der Regel so aus:

AktivseitePassivseiteGuV
Erstbilanz
Leasinggeber
• Aktivierung des Objekts mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen verringert um die AfA im ersten Jahr.
• Das Bankguthaben verringert sich um den Kaufpreis.
• Die jährlichen Leasingraten fließen in die Forderungen ein.
Leasingnehmer
• Jährliche Leasingraten als Leasingerlös.
• Abschreibung des Objekts nach AfA als Aufwand
Leasingnehmer
• Abgang des Objekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Kaufpreiszahlung.
• Verbindlichkeit i.H.d. jährlichen Leasingraten• Abschreibungen nach AfA als Aufwand entfallen.
• Jährliche Leasingraten als Aufwand
• Etwaige Verluste oder Gewinne aus dem Verkauf des Leasingobjekts
Folgebilanz
Leasinggeber
• Aktivierung des Objekts mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen verringert um die AfA in den Folgejahren
• Das Bankguthaben erhöht sich um die bezahlte Leasingrate.
• Die Leasingraten fließen in die Forderungen ein, sofern die Leasingrate noch nicht bezahlt wurde.
• Jährliche Leasingraten als Leasingerlös.
• Abschreibung des Objekts nach AfA als Aufwand
Leasingnehmer
• Das Bankguthaben verringert sich um die bezahlten Leasingraten.• Verbindlichkeit i.H.d. jährlichen Leasingraten• Jährliche Leasingraten als Aufwand

()

Bilanzierung des Gegenstandes beim Leasingnehmer nach HGB

So bilanziert Ihr Unternehmen als Leasingnehmer üblicherweise, wenn ihn nach den steuerlichen Leasing-Erlassen die Pflicht zur Bilanzierung trifft.

AktivseitePassivseiteGuV
Erstbilanz
Leasingnehmer
• Abgang des Leasingobjekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.
• Leasinggegenstand aktiviert im Anlagevermögen

-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind

und

-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind.
• Passivierung der Leasingraten in den Verbindlichkeiten

-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind

und

-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind.
• Abschreibung des Objekts i.H.d. Leasingraten
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Aufwand
• Tilgungsanteil der jährlichen Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln
• Etwaige Gewinne/Verluste aus dem Verkauf
Leasinggeber
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung
• Forderung an den Leasingnehmer in Höhe der Anschaffungskosten, die den Leasingraten zugrunde liegen, solange die Leasingrate nicht bezahlt wurde.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Leasingrate, wenn sie bezahlt wurde.
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Erlös
• Tilgungsanteil der Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln.
Folgebilanz
Leasingnehmer
• Leasinggegenstand aktiviert im Anlagevermögen

-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind

und

-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind
• Passivierung der Leasingraten in den Verbindlichkeiten

-mit dem Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Leasinggeber, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind

und

-mit weiteren etwaigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind.
• Abschreibung des Objekts i.H.d. Leasingraten
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Aufwand
• Tilgungsanteil der jährlichen Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln.
Leasinggeber
• Forderung an den Leasingnehmer in Höhe der Anschaffungskosten, die den Leasingraten zugrunde liegen, solange die Leasingrate nicht bezahlt wurde.
• Das Bankguthaben erhöht sich um die Leasingrate, wenn sie bezahlt wurde.
• Zins- und Kostenanteil der jährlichen Leasingraten als Erlös
• Tilgungsanteil der Leasingraten ist erfolgsneutral zu behandeln.


Bilanzierung Sale and Lease back nach IAS 17

Bis 31.Dezember 2019 regelt sich die Bilanzierung des Mietkaufs nach IAS 17, wenn  börsennotierte oder kapitalmarktaktive Firmen an der Transaktion mitwirken. Hierbei wird der Sale and Lease back-Vertrag entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing (Miet-Leasing) klassifiziert. Gilt der Rückmietverkauf als Finanzierungsleasing, muss Ihr Unternehmen als Leasingnehmer den Gegenstand bilanzieren. Ist der Vertrag ein Operating Leasing, nimmt der Leasinggeber das Objekt in die Bilanz auf. Sale and Lease back-Verträge werden dem Finanzierungsleasing zugeordnet, wenn die mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen.

Das trifft meistens bei folgenden Kriterien zu:

 Übertragung des Eigentums am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit
 Kaufoption des Leasingnehmers
 Die Laufzeit des Leasingverhältnisses macht den überwiegenden Teil (über 75 %) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes aus.
 Der Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht im wesentlichen (über 90%) dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes.
 Spezialleasing

Achtung!

Beim Sale and Lease back von Grundstücken mit Gebäuden müssen Grundstücke und die Gebäude jeweils gesondert als Finanzierung-oder Operating Leasing klassifiziert werden. Ist der Wert der Grundstückskomponente unwesentlich, gelten Grundstücke und Gebäude bei der Klassifizierung als Einheit.

So muss Ihr Unternehmen das  Objekt im Anlagevermögen gemäß IAS 17 bilanzieren:

 entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, die Ihr Unternehmen als Leasingnehmer während der Laufzeit zahlen muss.
 oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern dieser niedriger ist.

In gleicher Höhe muss auf der Passivseite eine Leasingverbindlichkeit stehen. Der Leasinggegenstand muss planmäßig abgeschrieben werden. Die Leasingraten werden in einen Zins-und Tilgungsanteil aufgeteilt. Dabei ergibt sich der Zinsanteil aus der Aufzinsung der bilanzierten Leasingverbindlichkeit. Die Leasingzahlung abzüglich des Zinsanteils wird dann zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit auf der Passivseite herangezogen.

AktivseitePassivseiteGuV
Erstbilanz
Leasingnehmer
• Abgang des Objekts aus dem Anlagevermögen durch Verkauf.

• Objekt aktiviert im Anlagevermögen

- entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.

- oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist.

verringert um Abschreibungen
• Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
• Abschreibung des Leasing-Gegenstandes
• Zinsanteil der Mindestleasingzahlung als Finanzierungsaufwand
• Ertrag aus dem Verkauf abgrenzen und über die Laufzeit erfolgswirksam zu vereinnahmen
Leasinggeber
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition* aus dem Leasingverhältnis verringert um die Mindestleasingzahlung.
• Bankguthaben erhöht um die Mindestleasingzahlung, sofern bezahlt wurde.
• Mindestleasingzahlung als Forderung, sofern sie noch nicht bezahlt ist.
• Mindestleasingzahlung als Ertrag
Folgebilanz
Leasingnehmer
• Objekt aktiviert im Anlagevermögen
- entweder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.
- oder mit dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist.

verringert um die Abschreibungen
• Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
• Abschreibung des Leasing-Gegenstandes
• Zinsanteil der Mindestleasingzahlung als Finanzierungsaufwand
• Ertrag aus dem Verkauf abgrenzen und über die Laufzeit erfolgswirksam zu vereinnahmen.
Leasinggeber
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition* aus dem Leasingverhältnis verringert um die Mindestleasingzahlung.
• Bankguthaben erhöht um die Mindestleasingzahlung, sofern bezahlt wurde.
• Mindestleasingzahlung als Forderung, sofern sie noch nicht bezahlt ist.
• Mindestleasingzahlung als Ertrag

()* Investitionen = der Betrag der Bruttoinvestitionen (Summe vertraglicher Mindestleasingzahlungen abzüglich Restwert)

Folgende Sale and Lease back Verhältnisse werden nicht nach IAS 17 bilanziert:

Leasingverhältnisse über

 die Exploration und Verarbeitung von Bodenschätzen
 Lizenzvereinbarungen
 biologische Messwerte
 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Bei IASPlus von Deloitte. finden Sie eine genaue Beschreibung, wie der Leasinggegenstand nach IAS 17 bilanziert wird.

Bilanzierung Sale and Lease back nach IRFS 16 ab 1. Januar 2019

Nach IFRS 16kommt es darauf an, ob der Leasinggeber die Kontrolle über das Objekt hat und somit ein Verkauf nach IFRS 15 vorliegt. Kann der Leasinggeber dessen Nutzung bestimmen und im wesentlichen für sich den Nutzen aus dem Objekt ziehen, handelt es sich um einen Verkauf. In diesem Fall stellt sich die Bilanzierung grob gesagt so dar.

Der Leasingnehmer teilt den früheren Buchwert des Objekts auf:

 in ein Nutzungsrecht, das aus der Rückmietung entsteht
 in Rechte, die der Leasinggeber am Leasingobjekt zum Ende der Rückmietung zurückbehalten hat.

Zudem weist er einen Anteil des Gesamtgewinns/Verlusts aus und bilanziert die  Rückmietung nach den Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer. Der Leasinggeber bilanziert das gekaufte Objekt als Sachanlage, wenn es eine Sacheinlage darstellt sowie die Leasingvereinbarung.

AktivseitePassivseiteGuV
Erstbilanzierung
Leasingnehmer
• Nutzungsrecht am Objekt im Anlagevermögen, das aus der Rückmietung entsteht.
• Bankguthaben erhöht sich mit der Kaufpreiszahlung
• Bankguthaben verringert sich um die Mindestleasingzahlungen.
• abgezinste Leasingzahlungen als Verbindlichkeit
Folgebilanz
Leasingnehmer
• Nutzungsrecht am Objekt im Anlagevermögen, das aus der Rückmietung entsteht.
• Bankguthaben verringert sich um die Mindestleasingzahlungen.
• abgezinste Leasingzahlungen als Verbindlichkeit


• Abschreibung des Nutzungsrechts
• Leasingzahlungen als Aufwand
• Anteiliger Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
Leasinggeber
• Objekt als Sachanlage
• Bankguthaben erhöht sich durch Leasingzahlungen, sofern bezahlt.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis, verringert um die Leasingzahlungen, sofern bezahlt.
• Leasingzahlungen als Ertrag

()

Liegt kein Verkauf i.S.d. IFRS 15 vor, wird die Transaktion als Finanzierungsgeschäft bilanziert. Der Leasingnehmer behält den Gegenstand in seiner Bilanz und weist eine Verbindlichkeit aus. Der Leasinggeber bilanziert die Leasingzahlungen als Vermögenswert.

AktivseitePassivseiteGuV
Erstbilanzierung
Leasingnehmer
• Objekt im Anlagevermögen mit
- dem Barwert der Mindestleasingzahlung
oder
- dem beizulegendem Zeitwert, sofern er niedriger ist
verringert um Abschreibungen
• Verbindlichkeit für die künftigen Leasingzahlungen in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
• Abschreibung des Leasinggegenstandes
• Leasingzahlungen als Aufwand
Leasinggeber
• Bankguthaben verringert um die Kaufpreiszahlung.
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis
• Bankguthaben erhöht sich um die Mindestleasingzahlung, sofern sie gezahlt wurde.
• Leasingzahlungen als Ertrag
Folgebilanzierung
Leasingnehmer
• Objekt im Anlagevermögen mit
- dem Barwert der Mindestleasingzahlung
oder
- dem beizulegendem Zeitwert
verringert um die Abschreibungen
• Verbindlichkeit für die künftigen Leasingzahlungen in gleicher Höhe wie Objekt im Anlagevermögen
• Der Tilgungsanteil der Mindestleasingzahlung wird zur Tilgung der Leasingverbindlichkeit herangezogen.
• Abschreibung des Leasinggegenstandes
• Leasingzahlungen als Aufwand
Leasinggeber
• Bankguthaben erhöht sich um die jährlichen Leasingzahlungen
• Forderung i.H.d. Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis
• Leasingzahlungen als Ertrag


IRFS 16 muss ab dem 1. Januar 2019 zwingend angewendet werden.
  Unternehmen, die schon zuvor den IFRS 15 angewendet haben, dürfen nach IRFS 16 bilanzieren. Außerdem gibt es noch zwei Übergangsmethoden in Form der vollständigen oder teilweise rückwirkenden Anwendung. Bei IASPlus von Deloitte erfahren Sie mehr über die Hintergründe der neuen Regelung und wie sie funktioniert.

Die bilanziellen Effekte beim Leasingnehmer

Muss der Leasinggeber das Objekt in die Bilanz aufnehmen, erhöht sich die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens als Leasingnehmer wie folgt:

 durch Bilanzverkürzung

Durch den Verkauf erzielt Ihr Unternehmen einen Liquiditätszufluss. Gleichzeitig verkürzt sich dessen Bilanz, da das Objekt durch den Verkauf an den Leasinggeber aus dem Anlagevermögen abfließt. Entsprechend erhöht sich die Eigenkapitalquote, da die Bilanzsumme die Bezugsgröße für die Eigenkapitalquote ist.

 durch Hebung stiller Reserven

Beim Verkauf wird das Objekt neu bewertet. Oft hat sich der neue Marktwert gegenüber dem bilanzierten Buchwert deutlich erhöht. Dadurch werden stille Reserven aufgedeckt, die wiederum die Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens stärken.

Sale and Lease back – steuerliche Behandlung

Bei einem Sale & Lease back bestimmen ein paar Feinheiten dessen steuerliche Behandlung. Das Konstrukt kann sich bei folgenden Steuerarten unterschiedlich auswirken:

 Einkommensteuer
 Umsatzsteuer

Wird das Leasinggut dem Leasinggeber zugerechnet, kann der Leasingnehmer die Leasingraten als Betriebsausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Erfolgt die  Zurechnung des Objekts an den Leasingnehmer, darf er nur die Abschreibung für Abnutzung steuermindernd ansetzen.

Bei der Sale and Lease back – Umsatzsteuer geht es darum, ob die Leasinggesellschaft einerseits:

 die Vorsteuer aus der Rechnung aus dem Ankauf der Leasinggegenstände abziehen kann

und andererseits

 die in den Rechnungen über die Leasingraten ausgewiesene Umsatzsteuer zahlen muss.

Dabei unterscheidet der Bundesfinanzhof (BHF) bei einem Rückmietverkauf zwischen einer

 umsatzsteuerpflichtigen Lieferung mit anschließender Vermietung

und

 umsatzsteuerfreien Kreditgewährung, bei dem der Leasingnehmer die Leasinggegenstände dem Leasinggeber zur Sicherheit übereignet.

Der springende Punkt ist die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht. Laut der Rechtsprechung des BHF ist diese nicht notwendigerweise mit dem zivilrechtlichen Eigentum verknüpft.

Die Umstände des Einzelfalles entscheiden, ob bei einem Leasinggeschäft die Verfügungsmacht übertragen wird. Dabei sind zu berücksichtigen:

 die konkreten vertraglichen Vereinbarungen,
 die tatsächliche Vertragsdurchführung
 die Interessenlage der Beteiligten

Der Rückmietverkauf unterliegt der Umsatzsteuer, wenn die Leasinggesellschaft über den Gegenstand tatsächlich verfügen oder dessen Wert und Ertrag vereinnahmen kann.

Haben wir ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.